Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Aussteller auf der CUEPOINT.DJ
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an der Messe CUEPOINT.DJ, veranstaltet von der DJ Event Solutions UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Veranstalter“ genannt), sowie für alle daraus resultierenden Rechtsgeschäfte zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller.
1.2 Abweichende oder ergänzende Regelungen des Ausstellers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurden.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an der CUEPOINT.DJ erfolgt durch Übermittlung des vom Veranstalter bereitgestellten Anmeldeformulars.
2.2 Der Vertrag zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter zustande.
2.3 Durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular akzeptiert der Aussteller die vorliegenden AGB als verbindlich.
2.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Teilnahmegebühr richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisliste und umfasst die in der Anmeldung spezifizierten Leistungen.
3.2 Nach Buchung ist eine Anzahlung von 50 % der Teilnahmegebühr sofort fällig. Hierfür stellt der Veranstalter eine Rechnung aus. Der Restbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu zahlen. Die Abschlussrechnung wird nach der Veranstaltung gestellt.
3.3 Bei Zahlungsverzug behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Aussteller von der Teilnahme auszuschließen und den Stand neu zu vergeben.
4. Stornierung und Rücktritt
4.1 Eine Stornierung durch den Aussteller muss schriftlich erfolgen.
4.2 Bei Stornierungen gelten folgende Stornierungsgebühren:
- Bis 5 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der Standgebühr.
- Bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 40 % der Standgebühr.
- Bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Standgebühr.
- Bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Standgebühr.
- Ab 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Standgebühr.
4.3 Sollte die Messe aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt), abgesagt werden, erhält der Aussteller die Teilnahmegebühr abzüglich bereits erbrachter Leistungen zurück.
5. Standzuweisung und Nutzung
5.1 Die Zuweisung von Standplätzen erfolgt durch den Veranstalter. Der Aussteller hat die Möglichkeit, den Standplan einzusehen und aus verfügbaren Flächen frei zu wählen. Es ist ebenfalls möglich, mehrere Standflächen zu einem größeren Stand zusammenzufassen.
5.2 Der Stand darf nur für die im Vertrag angegebenen Zwecke genutzt werden. Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.
5.3 Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand pünktlich zu beziehen und ordnungsgemäß zu gestalten.
6. Auf- und Abbau
6.1 Der Aufbau ist zu den vom Veranstalter angegebenen Zeiten vorzunehmen. Ein verspäteter Aufbau kann zum Ausschluss von der Messe führen.
6.2 Der Abbau darf erst nach offizieller Beendigung der Messe beginnen. Vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet und kann mit einer Strafe von bis zu der doppelten Höhe der jeweiligen Standgebühr geahndet werden.
6.3 Alle durch den Abbau entstandenen Rückstände sind vom Aussteller zu entfernen. Entstehende Entsorgungskosten können dem Aussteller in Rechnung gestellt werden.
7. Nachhaltigkeit
7.1 Die Aussteller verpflichten sich, bei der Gestaltung ihrer Stände umweltfreundliche Materialien zu verwenden und Abfälle zu minimieren.
7.2 Der Veranstalter fordert die Teilnehmer auf, nachhaltige Praktiken zu fördern und den CO2-Fußabdruck zu reduzieren.
8. Haftung und Versicherung
8.1 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die am Eigentum des Ausstellers entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters zurückzuführen.
8.2 Der Aussteller ist verpflichtet, eine ausreichende Versicherung für seinen Stand und seine Exponate abzuschließen.
9. Werbung und Promotion
9.1 Werbemaßnahmen des Ausstellers sind ausschließlich auf den zugewiesenen Stand beschränkt, es sei denn, der Veranstalter hat einer anderweitigen Nutzung schriftlich zugestimmt.
9.2 Das Verteilen von Werbematerial außerhalb des eigenen Standes ist untersagt.
10. Datenschutz
10.1 Der Veranstalter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Ausstellers nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
10.2 Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.
11. Fotorechte
11.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung zu erstellen und diese für Werbezwecke in verschiedenen Medien zu nutzen.
11.2 Der Aussteller stimmt der Anfertigung und Nutzung von Aufnahmen seines Standes und seiner Produkte im Rahmen der Veranstaltung zu.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, sofern gesetzlich zulässig.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.